© 2010 Freiwillige Feuerwehr Schönau
Stellen Sie sich vor Sie wohnen neben dem Feuerwehrhaus oder in der Waldhauserstrasse und
mitten in der Nacht fährt die Feuerwehr mit Tatüü Tataa an Ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach und was denken Sie?
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Hoffentlich kann die Feuerwehr noch rechtzeitig helfen!
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Was wird wohl passiert sein?
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Sind unsere Kinder alle zu Hause?
oder denken Sie vielleicht doch:
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Müssen die denn unbedingt so einen Lärm machen?
Wird die Feuerwehr alarmiert, entscheiden oftmals Minuten über Leben und Tod. Sei es bei
Verkehrsunfällen oder bei einem Kleinbrand der sich schnell zu einem Großbrand entwickeln
kann und enorme wirtschaftliche Schäden hinterlässt. Aus diesen Gründen muss die Feuerwehr
schnellstmöglich die Einsatzstelle erreichen . Dabei werden die Sonderrechte nach § 35 und §
38 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen.
Stellen Sie sich vor, dass die krachmachenden Feuerwehrleute vor 5 Minuten selbst noch in
ihren Betten lagen, wie Sie und dass sie am nächsten Morgen um 7 Uhr wieder zur Arbeit
müssen, wie Sie. Wenn sie vom Einsatz nach Hause kommen, werden sie wahrscheinlich die
nächsten 2 oder 3 Stunden nicht einschlafen können.
Aber wahrscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht,
trotz der §§ 35 und 38 der STVO das Martinshorn erst gar nicht eingeschaltet haben.